25.04.2020

Neuordnung: Maskenpflicht und Regelungen für Schulen


Landesverordnung und Allgemeinverfügung

...LK Göttingen

Das Land Niedersachsen hat am heutigen Freitag seine Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (vom 17.04.2020) ergänzt. Im Wesentlichen setzt das Land die angekündigte Maskenpflicht um. Sie gilt ab Montag, 27.04.2020, zunächst bis einschließlich 06.05.2020. Damit ist in Geschäften und Bussen sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Jede und jeder ist verpflichtet, selbst für die Ausstattung mit einer entsprechenden Maske zu sorgen! Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten auch Schals, Tücher, Buffs, selbsthergestellte Stoffmasken und Ähnliches. Die Landesverordnung ist im Niedersächsischen Gesetzes und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen ergänzt die Maskenpflicht in wesentlichen Punkten. So ist unter anderem in Krankenhäusern und Heimen, in Schulen (mit Ausnahme der Unterrichtsräume), in den Einrichtungen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden inklusive der Stadt Göttingen sowie bei der Betreuung hilfsbedürftiger Personen eine Bedeckung zu tragen. Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Nr. 29 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 20 veröffentlicht. Sie gilt wie die Landesverordnung ab Montag.

In der aktualisierten Landesverordnung ist zudem der Schulstart ab kommenden Montag geregelt. Der Präsenzunterricht beginnt zunächst für die Abschlussklassen von Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien sowie zu den Prüfungsvorbereitungen in der beruflichen Bildung.

 

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