20.04.2020

Update - Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes


Krankenhäuser/Pflegeheime/Großveranstaltungen

...LK Göttingen

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die Allgemeinverfügung für Krankenhäuser und Heime zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus‘ aktualisiert. Bisherige Regeln werden zusammengefasst und auf die vom Land Niedersachsen erlassene Verordnung abgestimmt. Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes konkretisiert die Landesverordnung in zwei Punkten:

Erstens werden Betreiber von Krankenhäusern verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten vorab mit der Heimaufsicht abzustimmen. Zweitens müssen Betreiber von Krankenhäusern und Heimen Sorge tragen, dass Beschäftigte einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie mit zu betreuenden Personen in Kontakt kommen. Sie bekräftigt zudem die Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten. Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Nr. 26 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 18.

Zum anderen wird die Allgemeinverfügung in Bezug auf Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen aufgehoben; die Regelungen entfallen aber nicht, sondern werden durch landesweite Vorgaben, konkret die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 07.04.2020, ersetzt. Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 17 und im Amtsblatt des Landkreises Nr. 25 veröffentlicht.

 

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