07.04.2020

Corona-Krise: Neue Allgemeinverfügung für Krankenhäuser und Heime


Land konkretisiert seinen Erlass zur Beschränkung sozialer Kontakte

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen hat im Amtsblatt Nr. 22 die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes zur Ausweitung der kontaktreduzierenden Maßnahmen für Krankenhäuser, Heime und Formen betreuten Wohnens veröffentlicht. Neben den bestehenden Besuchs- und Betretungsverboten wird unter anderem die Verpflichtung neu eingeführt, dass Beschäftigte in den Einrichtungen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen haben, wenn sie mit anderen Personen in Kontakt treten.

Das gilt auch für zugelassene Besucher*innen wie Ärztinnen und Ärzte oder pflegende Personen, die mit einer Mund-Nasen-Maske ausgestattet sein müssen. Die Allgemeinverfügung wird am morgigen Mittwoch gültig und gilt bis einschließlich 18.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen seinen Erlass zur Beschränkung sozialer Kontakte konkretisiert. So wurde unter anderem das Verbot von Besuchen Dritter in der eigenen Wohnung, die nur in sehr engen Konstellationen möglich waren und beispielsweise engste Familienangehörige betraf, gestrichen. Die Begrenzung der Teilnahme an Hochzeiten und Beerdigungen bezieht sich nun an der Personenzahl (maximal 10 Personen), nicht mehr auf den Verwandtschaftsgrad. Die übrigen Beschränkungen hingegen bleiben bestehen und werden lediglich angepasst. Die Verordnung ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am morgigen Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.2020.

 

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