04.04.2020

Land gibt weitere Einschränkungen bekannt


...Stadt Göttingen

04.04.2020 Ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 gelten unter anderem diese ergänzenden, vom Land Niedersachsen aufgestellte Regelungen:

  • Besuche von Dritten im eigenen Zuhause sind untersagt.
  • Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden dürfen öffnen. Das gilt nicht für Blumenverkaufsstände auf Wochenmärkten. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewahrt wird.
  • Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, dürfen für 14 Tage nach der Rückkehr Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen nicht betreten.
  • Dienstleistungen der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Osteopathie, sind untersagt, es sei denn, die Behandlung ist ärztlich veranlasst und unaufschiebbar.

 

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