04.04.2020

Coronavirus: Verordnung des Landes zur Beschränkung sozialer Kontakte


Niedersachsenweite Regelung ersetzt Verfügung des Landkreises

...LK Göttingen

Am heutigen Freitag wurde im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt die „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ veröffentlicht. Damit werden die geltenden Kontaktbeschränkungen und Regelungen für das öffentliche Leben zusammengefasst und konkretisiert. Die bislang per Allgemeinverfügung des Landkreises (vom 24.03.2020) angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie werden dadurch hinfällig.

Die Aufhebung wurde im Amtsblatt des Landkreises (Nr. 21) veröffentlich. Das bedeutet nicht, dass die Beschränkungen aufgehoben sind. Vielmehr wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass die Verordnung des Landes am 04.04.2020 voll umfänglich in Kraft tritt.

Diese bekräftigt unter anderem, dass physische Kontakte mit anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren sind; die Schließung von Geschäften, Kultureinrichtungen, Sportanlagen und anderen Einrichtungen; die Vorgabe von Abstandregeln; sowie die Ausnahmen zu diesen und weiteren Einschränkungen. Die konkreten Bestimmungen sind der oben genannten Verordnung des Landes zu entnehmen.

 

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