21.03.2020

Coronavirus: Landesministerien konkretisieren Maßnahmen


Erlasse zu Notbetreuung, Restaurants, Hotels und Heimen

...LK Göttingen

Mit einer Reihe von Erlassen und Hinweisen ergänzt und konkretisiert die niedersächsische Landesregierung die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Die Ministerien veröffentlichten dazu am gestrigen Freitag entsprechende fachaufsichtliche Weisungen. Hier eine Übersicht (gekürzte Darstellung):

Notbetreuung in Schulen und Kitas

Die Notbetreuung in den geschlossenen Schulen und Kindertageseinrichtungen wird während der Osterferien fortgesetzt, teilt das Kultusministerium mit. Damit werden auch vom 30.03. bis zum 14.04.2020 Kinder bis einschließlich Jahrgangsstufe 8 in Notgruppen betreut, sofern die Erziehungsberechtigten in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Das sind Beschäftigte

- im Gesundheits-, medizinischen und pflegerischen Bereich;

- zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen;

- im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr;

- im Vollzugsbereich.

Gemeinsam steuern Kultus- und Sozialministerium zudem nach. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich ein Elternteil zu den genannten Berufsgruppen gehört. Bislang mussten beide entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Speiselokale und Geschäfte

Das Sozialministerium hat die Schließung von Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbissen und Mensen für den Publikumsverkehr angeordnet. Ausgenommen davon sind der Verkauf von Speisen und Getränken bei einem Außerhausverkauf für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung. Das gilt auch für gastronomische Lieferdienste.

Zur Erinnerung: Diese Verfügung wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt. Auch alle weiteren Geschäfte und Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Tankstellen, Handwerksbetriebe und andere mehr. Schließungen und Ausnahmen sind in den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes definiert. Die Verfügungen sind über den Liveticker abrufbar.

Beherbungsbetriebe und Campingplätze

Betreibern von Hotels und vergleichbaren Angeboten, Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Vermietern von Ferienwohnungen ist es untersagt, Personen aus touristischen Gründen zu beherbergen. Das hat das Sozialministerium angeordnet (auch das ist vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt). Davon ausgenommen ist – unter Auflagen – die Unterbringung aus gewerblichen Gründen, also von Saisonarbeitskräften, Erntehelfern, Werksarbeitskräften und arbeitnehmerähnliche Beschäftigten in der Landwirtschaft, in der Fleischproduktion und dergleichen. Hygieneregeln sind strikt einzuhalten.

Alten- und Pflegeheime

Zum Schutz älterer Menschen und Personen mit Vorerkrankungen ist der Zugang zu Alten- und Pflegeheimen beschränkt. Das Sozialministerium appelliert dringend, die Gefahr für diese Personengruppen zu vermindern und Folgendes zu beachten:

- Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sollen die Einrichtung und das dazugehörige Außengelände möglichst nicht verlassen.

- Kontakt zu externen Personen sollte unbedingt vermieden werden.

- Das Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher sollte durchgesetzt werden.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Ärzte und zur Pflege bestimmte Personen. Das Ministerium stellt klar, dass zu den letztgenannten Personen neben den Angehörigen der Pflegeberufe auch die der übrigen Gesundheitsfachberufe (wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Diätassistenz) gehören. Bedingung: Der Besuch ist aus ärztlicher Sicht unaufschiebbar. Darüber hinaus dürfen Bestatterinnen und Bestatter die Heime im Einzelfall betreten, um verstorbene Personen zu überführen.

Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:

Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.

Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.

Das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen darf nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.

Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.

Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.

 

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