20.03.2020

Restaurants, Cafés und Mensen müssen ab sofort für Gäste geschlossen bleiben.


...Stadt Göttingen

Eine entsprechende Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 20. März 2020, die die bereits bestehenden Notfall-Erlasse ergänzt, haben Stadt und Landkreis Göttingen umgesetzt.
Konkret geht es darum, das Restaurants, Cafés, die Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und ähnliche Einrichtungen für Gäste zu schließen sind. Dabei gelten Ausnahmen:

Diese Betriebe dürfen Speisen und Getränke außer Haus verkaufen, wenn die Bestellung telefonisch oder elektronisch erfolgt. Gleiches gilt für gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Einrichtung und im Umkreis von 50 Metern herum ist dabei untersagt.

Die für den Erlass notwendigen Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Göttingen sowie im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises veröffentlicht.

 

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