20.03.2020

Coronavirus: Anordnungen zum Schutz von Kundinnen und Kunden


Gemeinden des Landkreises erlassen Allgemeinverfügungen

...LK Göttingen

Zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus haben die Gemeinden des Landkreises Göttingen Allgemeinverfügungen für Geschäfte und Verkaufsstellen erlassen. Diese konkretisieren die Vorgaben des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen, die seit dem heutigen Freitag in Kraft sind und die Schließung zahlreicher Läden und Einrichtungen anordnen.

Die Allgemeinverfügungen der Gemeinden setzen im Wesentlichen zwei Regelungen um: Erstens dürfen die Verkaufsstellen, die vom Gesundheitsamt ausdrücklich von der Schließung ausgenommen sind (Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser etc.) ab sofort an Sonntagen öffnen. Zweitens werden Vorsichtsmaßnahmen angeordnet (hier gekürzt dargestellt):

  1. Bei Warteschlagen vor den Geschäften oder in den Geschäften (z. B. vor Kassen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 Meter sichergestellt werden.
  2. Hygienehinweise sind am Eingang anzubringen. Für Einmaltaschentücher sind Behälter mit Schwingdeckel zur Verfügung zu stellen.
  3. Es dürfen nur so viele Kund*innen den Laden betreten, dass ein Kundenabstand untereinander von 1,5 Meter gewährleistet werden kann.
  4. Es wird empfohlen, auf Einkaufswagen und -körbe zugunsten von Einmalbehältern oder mitgebrachten Behältnissen zu verzichten.
  5. Kontaktlose Bezahlung ist zu bevorzugen.

Diese vollständigen Anordnungen sind im Amtsblatt Nr. 15 des Landkreises veröffentlicht. Sie treten sofort, befristet bis zum 18.04.2020, in Kraft.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

 

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