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11.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Empfehlungen für Kitas, Schulen und Mitarbeitende der Stadtverwaltung


...Gesundheitsamt Stadt-u. Landkreis Göttingen

Das neuartige Coronavirus breitet sich in Deutschland und auch in Niedersachsen weiter aus. Für die Stadt und den Landkreis Göttingen gibt es nach wie vor keinen bestätigten Erkrankungsfall. Mit einem Infobrief empfiehlt die Stadt Göttingen aktuell Kitas und Schulen Maßnahmen, zum Schutz vor Ansteckung.

Demnach sollen Eltern ihre Kinder, sofern diese sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet nicht in eine Kindertagesstätte bringen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler an Göttinger Schulen. Auch sie sowie ihre Begleitpersonen sollen für 14 Tage nach Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht die Schulen besuchen, sondern sollen ebenso wie Kita-Kinder in häusliche Quarantäne gehen. Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen sollen die Schulen außerdem mitteilen, wie viele und welche Klassen in den vergangenen 14 Tagen aus Risikogebieten zurückgekehrt sind beziehungsweise zurückkehren werden.

„In unseren Einrichtungen achten wir in diesen Tagen ganz besonders auf die Hygiene“, unterstreicht Schul-, Jugend- und Personaldezernentin Maria Schmidt. „Die Krankheit tritt bei Kindern zwar vergleichsweise selten auf und verläuft eher milde. Dennoch ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, denn das Spielen in den Kitas oder auf dem Pausenhof bringt regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich.“

Innerhalb der Stadtverwaltung gelten ab sofort Regeln, um das Auftreten von Covid-19 zu vermeiden. Mitarbeiter*innen, die aus einem RKI-Risikogebiet zurückkehren, werden für 14 Tage in häusliche Quarantäne geschickt. Dort, wo es geht, sollen betroffene Mitarbeiter*innen im Home-Office arbeiten. Außerdem wurden Dienstreisen bis zum 15. April 2020 untersagt, nur in wichtigen Ausnahmefällen dürfen sie durchgeführt werden.

Behördliche Anordnung ist letztes Mittel

Für das Mittel der Quarantäne setzt Kultur- und Sozialdezernentin Petra Broistedt auf das Verständnis und die Kooperation aller Betroffenen. „Eine behördliche Anordnung wollen wir möglichst vermeiden“, so die Dezernentin. Als letztes Mittel wäre sie aber im Zweifel einzusetzen. Unsere Entscheidungen fällen wir in großer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit aller Menschen in Göttingen.“

Für Stadt und Landkreis Göttingen gibt es ein Infotelefon für allgemeine Informationen und Fragen zum Coronavirus. Unter Telefon 0551/7075100 ist das Bürgertelefon täglich, auch am Wochenende, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin bzw. zum Hausarzt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen sich Betroffene zuerst telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Zum Thema Coronavirus hat die Stadt zudem einen Liveblog gestartet.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) weist in ihren aktuellen Informationen darauf hin, dass die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum eigenen Schutz sowie zum Schutz von anderen Menschen vor der Anste­ckung mit Covid-19 richtiges Husten und Niesen, eine gute Händehygiene und das Abstand­halten (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen sowie der Verzicht auf das Händeschütteln sind.

 

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