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19.02.2020

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft


Regionalbeauftragte sind Ansprechpartner

...LK Göttingen

Im Winterhalbjahr – von Oktober bis Ende Februar – sind der Rückschnitt oder die Beseitigung von Hecken und Gebüschen grundsätzlich möglich. Kurz vor Ablauf der Frist häufen sich beim Landkreis Göttingen Anfragen und Hinweise zu diesem Thema.

In den Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu beantragen und wird im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau vor Ort auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. Das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt, ist freigestellt.

Die Regionalbeauftragten sind auf Gemeindeebene tätig und unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:

 

Kreisnaturschutzbeauftragter

Herr

Prof. Dr. Heitkamp

0551 795 544

Flecken Adelebsen

Frau

Dr. Ammer

05506 950 691

Flecken Bovenden

Herr

Dr. Corsmann

05594 81 33

 

 

 

0174 919 25 75

Gemeinde Bad Grund (Harz)

Herr

Mann

0171 565 85 17

Gemeinde Friedland

Herr

Mingram

0151 588 471 29

Gemeinde Gleichen

Herr

Höhne

05527 998 99 49

 

 

 

0160 760 91 92

Gemeinde Rosdorf

Herr

Kotzan

0176 803 374 03

Gemeinde Staufenberg

Herr

Nemitz

05543 910 258

 

 

 

0174 901 94 59

Gemeinde Walkenried

Herr

Kelka

0171 867 46 26

 

Samtgemeinde Dransfeld

Herr

Arnaschus

05546 18 97

 

 

 

0170 631 44 35

Samtgemeinde Gieboldehausen

Herr

Lange

05529 13 57

Samtgemeinde Hattorf am Harz

Herr

Armbrecht

05521 67 80

Samtgemeinde Radolfshausen

Herr

Birke

05507 13 32

Stadt Bad Lauterberg im Harz

Frau

Quandt

0175 635 49 00

Stadt Bad Sachsa

Herr

Bosse

05523 34 45

 

 

 

0171 612 58 32

Stadt Duderstadt

Herr

Kracht

05527 51 75

 

 

 

0175 674 06 05

Stadt Hann.Münden

Herr

Kornau

05541 755 15 41

Stadt Herzberg am Harz

Herr

Große

0151 466 023 55

Stadt Osterode am Harz

Herr

Buff

0171 894 07 29

 

Weitere Informationen auf der Webseite des Landkreises (www.landkreisgoettingen.de), hier: Unsere Themen>>Umwelt>>Naturschutz>>Naturschutz- und Regionalbeauftragte.

Hintergrund:

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume (die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope oder besondere Artenschutzregelungen (beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund) betroffen sind.

 

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