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19.12.2019

Verbrauchsgebühr sinkt, Grundgebühr steigt


Betriebsausschuss beschäftigte sich mit Jahresabschlüssen und Neukalkulationen der Wasserwirtschaft

...von Herma Niemann

In der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses am Montag ging es um die neue Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren. Dabei wurde die Betriebsabrechnung Wasserversorgung für das Jahr 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Betriebsabrechnung weist einen Überschuss von 57.350,28 Euro bei der Wasserverbrauchsgebühr aus, der je zu 50 Prozent auf die Kalkulationsperioden 2021 und 2022 vorgetragen werden soll. Gleichzeitig ist jedoch bei der Wassergrundgebühr ein Verlust von Minus 2.369,65 Euro festzustellen, der auf den Kalkulationszeitraum 2021 vorgetragen wird. Beschlossen wurde auch die Gebührenkalkulation für den einjährigen Kalkulationszeitraum für das kommende Jahr. Der kalkulatorische Zinssatz für das Jahr 2020 beträgt 3,10 Prozent (in 2019 waren es 3,20 Prozent). Aus der Gebührenkalkulation ergibt sich bei der neuen Wasserverbrauchsgebühr eine leichte Senkung. Der Preis sinkt auf 1,68 Euro pro Kubikmeter, bislang waren es 1,72 Euro pro Kubikmeter. Dagegen steigt jedoch die Wassergrundgebühr von bisher 6,92 je angefangenen Monat auf 7,46 Euro je Hauswasserzähler. Die Gebühr für Großwasserzähler beträgt ab kommenden Jahr 74,60 Euro, bisher waren es 69,20 Euro. Auf der Tagesordnung stand ebenso das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2017 zur Wassergrundgebühr. Entsprechend der Beschlussfassung ist eine Saldovortrag des recht hohen Verlustes von Minus 45.121.64 Euro bei der Wassergrundgebühr auf das Jahr 2020 beschlossen worden. Diese hohe Vorjahresbelastung würde nun zu einem außergewöhnlich hohen Anstieg der Grundgebühr von über 1,20 Euro/Monat im Jahr 2020 führen, um dann ab 2021 wieder sprunghaft abgesenkt zu werden. Daher wurde es im Ausschuss als zielführender eingeschätzt, die getroffene Entscheidung zu modifizieren und eine Neuverteilung des Verlustes auf zwei Jahre vorzusehen, das heißt auf die Perioden 2020 und 2021. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz lässt einen Vortrag auf die nach Feststellung des Jahresabschlusses folgenden drei Kalkulationsperioden zu. Aufbauend auf den Ergebnissen des Jahres 2018 sowie der Kostenentwicklung im Jahr 2019 und Berücksichtigung der Ansätze im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 der Ver- und Entsorgungsbetriebe wurde erneut eine einjährige Kalkulation der Gebührensätze erstellt.

Auch wurde die Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018 wird beschlossen. Der Überschuss von insgesamt 26.736,99 Euro bei der Schmutzwassergebühr wird auf die Kalkulationsperiode 2021 vorgetragen. Der Überschuss von 767,89 Euro bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr sowie der Verlust von 4.936,17 Euro bei der Niederschlagswasser-Zusatzgebühr wird ebenfalls auf die Kalkulationsperiode 2020 vorgetragen. In der Kalkulation für 2020 wurde deshalb eine unveränderte Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,94 Euro pro Kubikmeter beschlossen. Erhöhungen ergeben sich bei der Niederschlagswasserzusatz-Gebühr auf 0,13 Euro pro Quadratmeter (bislang 0,11 Euro/Quadratmeter) und bei Niederschlagswasser-Grundgebühr auf 10,75 Euro je Verrechnungseinheit (angefangene 50 Quadratmeter/ bisher bislang 10,45 Euro pro Verrechnungseinheit).

 

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