Regionales / Gem. Bad Grund / Eisdorf

13.12.2019

Holzlagerplatz zwischen Eisdorf und Teichhüte geplant


Hier soll das Nasslager für rund 50 000 Festmeter Holz entstehen

...von Petra Bordfeld

Der Vorstand der Feldmarkinteressentenschaft Eisdorf hatte zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geladen, in der es um die Nutzung eines Wirtschaftsweges seitens der Niedersächsischen Landesforsten ging. Denn der führt zu einer zwischen Eisdorf und Teichhütte gelegenen Fläche, die das Forstamt Seesen als Zwischenlager für rund 50 000 Festmeter Kalamitätsholz aus Windwurf und Borkenkäferbefall nutzen möchte.

Um dieses Vorhaben in ein reales Nasslager umzusetzen ist aber erst einmal der Ankauf von zusammenliegenden Grundstücken in den Gemarkungen Teichhütte und Badenhausen im Bereich der Liesse vorgesehen. Denn es soll das ganzjährig vorhandene Wasserangebot des Baches genutzt werden. Das von den Holzpoltern ablaufende Wasser soll über Absetzbecken in die Vorflut der Liesse zurückgeführt werden.

Hierzu sind aber auch entsprechende wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigungen des Landkreises Göttingen ebenso erforderlich, wie die Benehmensherstellung mit dem Unterhaltungsverband Rhume, welcher Unterhaltungspflichtiger der Liesse ist.

Es ist geplant, den Lagerplatz über den Transportweg aus südlicher Richtung zu erreichen, da hierüber eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr der Kreisstraßen 403 und 431 auf kurzem Wege erfolgen kann. Dabei soll das Durchfahren der Wohnbebauung in Teichhütte weitestgehend unterbleiben.

Da der für diese Transporte benötigte Wirtschaftsweg Eigentum der Feldmarksinteressentenschaft Eisdorf ist, musste eine Zustimmung durch Mitgliederbeschluss erfolgen, was auch einstimmig geschah. Nachdem Ralf Hausschild, der für die Holzkoordination zuständige Mitarbeiter des Forstamtes Seesen, dieses angestrebte Projekt ausführlich vorgestellt hatte, stand fest, dass besagter Weg mehrjährig von den Niedersächsischen Landesforsten genutzt werden darf, die in der Zeit auch für die Unterhaltung verantwortlich sind. Voraussetzung ist aber erst einmal die Genehmigung des auserkorenen Geländes als Nasslager.

 

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