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30.11.2019

Finanzieller Ausgleich für Berufstätige bei Elternzeit für ein Pflegekind


Zusätzliche Leistung für Pflegefamilien ab Januar 2020

...LK Göttingen

Wer ein Pflegekind aufnimmt, hat Anspruch auf Elternzeit. Bisher besteht allerdings kein Anspruch auf Elterngeld, wenn die Auszeit vom Beruf nicht für die Betreuung eines leiblichen Kindes, sondern für ein Pflegekind genommen wird. Um den Einkommensverlust ein Stück weit auszugleichen, wenn berufstätige Pflegeeltern sich ganztägig um ein Pflegekind kümmern, führt der Landkreis Göttingen ab dem 01.01.2020 elterngeldanaloge Leistungen für Pflegefamilien ein.

Pflegeeltern können für einen Zeitraum von zwölf Monaten monatlich 800 Euro zusätzlich zum normalen Pflegegeld erhalten. Die Auszeit vom Beruf wird dringend empfohlen, damit die Pflegepersonen im ersten Jahr der Pflegezeit ganz für das neu aufgenommene Pflegekind da sein können. Mit dieser Zusatzleistung schafft der Landkreis einen Anreiz für berufstätige, potenzielle Pflegepersonen, sich für das Modell Pflegefamilie zu entscheiden.

Für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen besteht ein kontinuierlicher Bedarf nach weiteren neuen Pflegefamilien. Das Ziel ist es, jungen Menschen das Aufwachsen in einem familiären Umfeld zu ermöglichen und die Unterbringung in einem Heim zu vermeiden. Der Pflegekinderdienst sucht daher Familien, Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen, die Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und diesen mit Zeit, Einfühlungsvermögen und Geduld begegnen. Zukünftige Pflegepersonen werden in einem Vorbereitungskurs und in persönlichen Gesprächen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Der nächste Vorbereitungskurs ist für das Frühjahr 2020 geplant.

Informationen für Interessierte gibt es beim Pflegekinderdienst des Landkreises Göttingen, Telefon 0551 525-2925, oder per E-Mail an kux@landkreisgoettingen.de.

 

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