Meldungen / Kreis Meldung

20.04.2017

Anmeldung für fünfte Klassen an allgemeinbildenden Schulen


Termine für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Göttingen

...LK Göttingen

Ab der kommenden Woche starten die Anmeldetermine für Schulabgängerinnen und Schulabgänger der 4. Klassen. Sie können an den festgelegten Tagen an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Göttingen angemeldet werden. Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, 03.08.2017.

Zur Anmeldung sind mitzubringen:

  • Das Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2016/2017 im Original. (Dieses Zeugnis wird bei der aufnehmenden Schule bis zum Ablauf der Anmeldetermine aufbewahrt und anschließend wieder ausgehändigt.

  • Das Zeugnis des Schuljahres 2015/2016 im Original

  • Geburtsurkunde der Schülerin/des Schülers

  • gegebenenfalls die Sorgeberechtigung

  • gegebenenfalls die Bescheinigung(en) zu Geschwisterkindern

Bei der Anmeldung sind die Schulbezirke zu beachten (Erläuterungen dazu am Ende der Pressemitteilung). Die Anmeldetermine im Einzelnen:


Hauptschule Osterode am Harz:

An der Hauptschule Osterode - Hauptschule Neustädter Tor - sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Hauptschule Neustädter Tor
- Hauptschule Osterode am Harz -
Spritzenhausplatz 9
37520 Osterode am Harz

Mittwoch,        den 10.05.2017,      08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag,    den 11.05.2017,      08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
 

Realschule Osterode am Harz:

An der Realschule Osterode - Realschule auf dem Röddenberg - sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Realschule auf dem Röddenberg
- Realschule Osterode am Harz -
Steiler Ackerweg 14
37520 Osterode am Harz

Mittwoch,        den 10.05.2017,      07.15 – 16.00 Uhr

Donnerstag,    den 11.05.2017,      07.15 – 12.30 Uhr
 

Oberschule Hattorf am Harz:

An der Oberschule Hattorf am Harz sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Oberschule Hattorf am Harz
Kornhausstraße 8
37197 Hattorf am Harz

Mittwoch,        den 17.05.2017,      08.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag,    den 18.05.2017,      08.00 – 17.00 Uhr
 

Oberschule Badenhausen:

An der Oberschule Badenhausen sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Oberschule Badenhausen
Am Johannisborn 16
37539 Bad Grund

Mittwoch,        den 10.05.2017,      09.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag,    den 11.05.2017,      09.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
 

Oberschule Herzberg am Harz:

An der Oberschule Herzberg am Harz sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Oberschule Herzberg am Harz
Heidestraße 10
37412 Herzberg

Mittwoch,        den 17.05.2017,      08.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag,    den 18.05.2017,      08.00 – 14.00 Uhr


Oberschule Bad Sachsa:

An der Oberschule Bad Sachsa sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Oberschule Bad Sachsa
Ringstraße 27
37441 Bad Sachsa

Montag,            den 15.05.2017,      08.00 – 13.00 Uhr

Dienstag,          den 16.05.2017,      08.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
 

Gymnasium Osterode am Harz:

Am Gymnasium in Osterode am Harz - Tilman-Riemenschneider-Gymnasium sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Tilman-Riemenschneider-Gymnasium Osterode am Harz
- Gymnasium Osterode am Harz -
Dörgestraße 34
37520 Osterode am Harz

Mittwoch,        den 10.05.2017,      08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag,    den 11.05.2017,      08.30 – 12.30 Uhr
 

Gymnasium Herzberg am Harz:

Am Gymnasium in Herzberg am Harz - Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Herzberg am Harz
- Gymnasium Herzberg am Harz -
Domeyerweg 5
37412 Herzberg am Harz

Mittwoch,        den 17.05.2017,      08.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag,    den 18.05.2017,      08.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr

Freitag,           den 19.05.2017,      08.00 – 14.00 Uhr
 

Kooperative Gesamtschule Gieboldehausen:

An der Kooperativen Gesamtschule Gieboldehausen sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Göttingen festgelegten Gebiet haben.
 
Kooperative Gesamtschule Gieboldehausen
St.-Laurentius-Straße 5-7
37434 Gieboldehausen

Dienstag,          den 25.04.2017,      13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch,          den 26.04.2017,      08.00 – 18.00 Uhr
 

Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg im Harz:

An der Kooperativen Gesamtschule Bad Lauterberg im Harz sind die Schüler/-innen anzumelden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem nach der Schulbezirkssatzung des Landkreises Osterode am Harz festgelegten Gebiet haben.

Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg im Harz
Zechenstraße 112
37431 Bad Lauterberg

Mittwoch,        den 17.05.2017,      08.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag,    den 18.05.2017,      11.00 – 18.00 Uhr

Freitag,           den 19.05.2017,      08.00 – 15.00 Uhr
 

Erläuterung zu den Schulbezirken

Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Neubildung des Landkreises Göttingen vom 12.11.2015 tritt das Kreisrecht der aufgelösten Landkreise Göttingen und Osterode am Harz spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Nach § 2 Absatz 2 Satz 6 gilt dies nicht für Kreisrecht, das die Festlegung von Schulbezirken betrifft.

Die beiden Schulbezirkssatzungen der ehemaligen Landkreise Göttingen und Osterode am Harz besitzen weiterhin Gültigkeit.

Die Schulbezirkssatzungen sind auf der Internetseite des Landkreises Göttingen, zur Verfügung gestellt: www.landkreisgoettingen.de.

 

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