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26.04.2024

Teilplan Windenergie


Windenergieausbau im Landkreis Göttingen

...LK Göttingen

Das Gesetz des Landes Niedersachsen zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land ist seit dem 19. April rechtskräftig. Der Landkreis Göttingen muss Flächen für die Windenergie ausweisen und das Flächenziel aus dem Gesetz erfüllen. 

Beschleunigung des Windenergieausbaus

Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist die Beschleunigung der Energiewende. Da der Windenergie aufgrund der höheren Leistungseffizienz gegenüber der Solarenergie der größte Part im Energiemix zukommt, zielt die Beschleunigung besonders auf die Flächenausweisung für Windenergie. Deshalb hat der Landkreis Göttingen den Entwurf für einen Teilplan Windenergie erarbeitet. Dem vorausgegangen war bereits ein erster Entwurf der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung im Jahr 2021 mit dem 1. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2020 – allerdings unter inzwischen wesentlich geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Von der Ausschlusswirkung zur Positivplanung

Die kürzlich auf Bundesebene beschlossenen Gesetzesänderungen, bekannt als das Osterpaket, das Sommerpaket und das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG), haben zu einem Paradigmenwechsel von einer Ausschluss- zu einer Positivplanung geführt. Diese Änderungen bewirken tiefgreifende Anpassungen in der regionalen Planungssteuerung für die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen (WEA).

Im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurden für Niedersachsen ambitionierte Flächenziele gesetzt, die das Land Niedersachsen wiederum im aktuell beschlossenen Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten – (NWindG, kurz Nds. Windgesetz) mit Teilflächenzielen für alle Landkreise konkretisiert hat. Für den Landkreis Göttingen ist ein Zwischenziel von 0,9 Prozent bis 2027 und bis 2032 ein Flächenziel von 1,16 Prozent der Landkreisfläche für Windenergie festgelegt.

Gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte

Der Teilplan Windenergie wird aus der RROP-Neuaufstellung 2020 abgekoppelt. Für die weitere Umsetzung des Teilplans Windenergie werden nun die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet. Die öffentliche Auslegung ist für Juni 2024 geplant. Die Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind vorab für Ende Mai und Anfang Juni 2024 angesetzt.

„Superprivilegierung“ soll vermieden werden

Ziel ist es, auf der Kreisfläche das Teilflächenziel von 1,16 Prozent aus dem NWindG durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung im Teilplan Windenergie dauerhaft zu erreichen, um eine Superprivilegierung von Windenergieanlagen im gesamten Landkreis zu vermeiden: Denn wenn das Teilflächenziel nicht im vorgegebenen Zeitrahmen erreicht wird, gelten Windenergieanlagen weiterhin im gesamten Planungsraum als sog. privilegierte Vorhaben. Beim Verfehlen der Teilflächenziele können Raumordnungs- und Flächennutzungspläne eine Genehmigung somit nicht mehr verhindern.

„Der Landkreis Göttingen bekräftigt mit diesen Maßnahmen sein Engagement für eine nachhaltige und bürgernahe Energiepolitik, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und gleichzeitig die regionalen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt“, bekräftigt die Erste Kreisrätin Doreen Fragel vorab.

Weitere Informationen finden sich im Landkreisportal unter www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Termine Informationsveranstaltungen

  • Digital per Zoom am 30.05.2024, 18:00 bis 20:00 Uhr
  • vor Ort in Herzberg am Harz am 04.06.2024 (Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium), 18:00 bis 20:30 Uhr
  • vor Ort in Göttingen am 05.06.2024 (BBS II Göttingen), 18:00 bis 20:30 Uhr

Anmeldungen sind möglich unter www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind-Anmeldung

Termine Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie berät am Dienstag, 14.05.2024, um 16:00 Uhr im Großen Sitzungssaal 018, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen über den Teilplan Windenergie 2024.

Am Mittwoch, 29.05.2024 steht der Teilplan im Kreistag des Landkreises Göttingen, Ratssaal des Neuen Rathauses der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zur Abstimmung. Beginn ist um 15:00 Uhr.

 

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